Ratgeber
Leistungen
5 Min Lesezeit· Aktualisiert 1.1.2026

🏖️Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Wenn du als pflegender Angehöriger ausfällst oder eine Auszeit brauchst – so funktioniert die Vertretung.

Du gibst jeden Tag alles – aber manchmal bist auch du krank oder brauchst eine Auszeit. Genau dafür gibt es Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.

Verhinderungspflege

Wenn du als pflegende Person vorübergehend ausfällst, übernimmt eine Ersatzpflegeperson die Betreuung. Anspruch ab Pflegegrad 2: bis zu 1.612 € pro Jahr für bis zu 6 Wochen.

Kurzzeitpflege

Wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist, wird die pflegebedürftige Person in einer Pflegeeinrichtung betreut. Anspruch ab Pflegegrad 2: bis zu 1.774 € pro Jahr für bis zu 8 Wochen.

Kombination

Beide Leistungen lassen sich kombinieren. So kannst du in bestimmten Fällen bis zu 3.386 € pro Jahr für Entlastung nutzen.

Hinweis: Seit 2025 gibt es Bestrebungen, beide Leistungen in einem gemeinsamen Budget zusammenzuführen. Frag bei deiner Pflegekasse nach dem aktuellen Stand.


Disclaimer: Alle Angaben ohne Gewähr – Stand 2025/2026. Dies ist keine Rechts- oder Medizinberatung. Bei konkreten Fragen wende dich bitte an deine Pflegekasse oder einen Rechtsanwalt.

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