📜Rechtliche Vorsorge
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung – was du regeln solltest, bevor es zu spät ist.
Niemand denkt gerne daran – aber es ist eines der wichtigsten Dinge die du tun kannst: Vorsorge treffen, bevor du es nicht mehr kannst.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmst du, wer in deinem Namen Entscheidungen treffen darf, wenn du es selbst nicht mehr kannst. Ohne Vollmacht kann selbst der engste Angehörige rechtlich nichts entscheiden.
Info: Eine notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend nötig – aber empfehlenswert, wenn Grundstücke oder Bankgeschäfte betroffen sind.
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung legst du fest, welche medizinischen Maßnahmen du dir wünschst oder nicht wünschst, wenn du nicht mehr selbst entscheiden kannst. Sie ist rechtlich bindend.
Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung teilst du dem Gericht mit, wen du dir als Betreuer wünschst – oder ausdrücklich nicht.
Hinweis: Alle drei Dokumente sollten regelmäßig aktualisiert werden – mindestens alle 5 Jahre. Bewahre sie an einem Ort auf, den deine Vertrauenspersonen kennen.
Disclaimer: Alle Angaben ohne Gewähr – Stand 2025/2026. Dies ist keine Rechts- oder Medizinberatung. Bei konkreten Fragen wende dich bitte an deine Pflegekasse oder einen Rechtsanwalt.