Ratgeber
Leistungen
6 Min Lesezeit· Aktualisiert 1.1.2026

💶Pflegeleistungen im Überblick

Pflegegeld, Sachleistungen, Kombinationsleistung, Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel – verständlich erklärt.

Wer einen Pflegegrad hat, hat auch Anspruch auf Geld und Unterstützung. Aber welche Leistungen gibt es eigentlich? Hier bekommst du einen ehrlichen Überblick – ohne Behördendeutsch.

Pflegegeld

Wenn du die Pflege selbst übernimmst, hast du Anspruch auf Pflegegeld. Das Geld geht direkt an die pflegebedürftige Person.

  • Pflegegrad 1: kein Pflegegeld
  • Pflegegrad 2: 347 € pro Monat
  • Pflegegrad 3: 599 € pro Monat
  • Pflegegrad 4: 800 € pro Monat
  • Pflegegrad 5: 990 € pro Monat

Info: Ab 2025 werden die Pflegeleistungen regelmäßig angepasst. Die aktuellen Beträge findest du immer auf der Website deiner Pflegekasse.

Pflegesachleistungen

Statt Pflegegeld kann ein professioneller Pflegedienst die Pflege übernehmen.

  • Pflegegrad 2: bis zu 796 € pro Monat
  • Pflegegrad 3: bis zu 1.497 € pro Monat
  • Pflegegrad 4: bis zu 1.859 € pro Monat
  • Pflegegrad 5: bis zu 2.299 € pro Monat

Kombinationsleistung

Du musst dich nicht entscheiden. Mit der Kombinationsleistung nutzt du beides: einen Teil der Sachleistungen für den Pflegedienst, den Rest als anteiliges Pflegegeld.

Entlastungsbetrag

Zusätzlich gibt es den Entlastungsbetrag von 125 € pro Monat – für alle Pflegegrade, auch Pflegegrad 1. Nicht genutzte Beträge können bis zu 12 Monate übertragen werden.

Pflegehilfsmittel

Für Verbrauchsmittel erstattet die Pflegekasse bis zu 40 € pro Monat. Viele Anbieter liefern eine monatliche Box direkt nach Hause.


Disclaimer: Alle Angaben ohne Gewähr – Stand 2025/2026. Dies ist keine Rechts- oder Medizinberatung. Bei konkreten Fragen wende dich bitte an deine Pflegekasse oder einen Rechtsanwalt.

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