Ratgeber
FAQ
5 Min Lesezeit· Aktualisiert 1.1.2026

Häufige Fragen zur Pflege

Antworten auf die Fragen, die uns pflegende Angehörige am häufigsten stellen.

Hier findest du Antworten auf die Fragen, die uns pflegende Angehörige am häufigsten stellen. Ehrlich, direkt und ohne Behördendeutsch.

Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig nutzen?

Ja – das nennt sich Kombinationsleistung. Du kannst einen Teil der Sachleistungen für einen Pflegedienst nutzen und erhältst gleichzeitig anteiliges Pflegegeld.

Was passiert, wenn der Pflegebedarf steigt?

Du kannst jederzeit eine Höherstufung beantragen. Stell einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse und schildere, warum der Bedarf gestiegen ist.

Muss ich als Angehöriger die Pflege selbst übernehmen?

Nein. Als Angehöriger bist du nicht verpflichtet, die Pflege selbst zu leisten.

Bekomme ich als pflegender Angehöriger Rentenversicherungsbeiträge?

Ja – wenn du mindestens 10 Stunden pro Woche pflegst und nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig bist, zahlt die Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung für dich. Das gilt ab Pflegegrad 2.

Info: Das ist ein häufig übersehener Vorteil – sprich deine Pflegekasse aktiv darauf an!

Was ist, wenn die pflegebedürftige Person die Pflege ablehnt?

Erwachsene Menschen haben das Recht, Hilfe abzulehnen – solange sie entscheidungsfähig sind. Manchmal hilft es, wenn eine neutrale Person das Gespräch führt.

Wo bekomme ich persönliche Beratung?

Die Pflegestützpunkte in deiner Nähe bieten kostenlose und neutrale Beratung an. Das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums ist erreichbar unter: 030 20179131.


Disclaimer: Alle Angaben ohne Gewähr – Stand 2025/2026. Dies ist keine Rechts- oder Medizinberatung. Bei konkreten Fragen wende dich bitte an deine Pflegekasse oder einen Rechtsanwalt.

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